Mitgliedschaft

  1. Sie unterstützen den Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
  2. Sie haben Versicherungsschutz, falls Ihnen beim Bergsport etwas zustößt, und der ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
  3. Sie können auf über 2.000 Hütten in den Alpen viel billiger übernachten.
  4. Sie genießen auf den Hütten eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe, günstiges Bergsteigeressen, Teewasser und kostenlosen Zugang zum selbstversorgerbereich bzw. exklusive Zugangsberechtigung zu vielen Selbstversorgerhütten.
  5. Sie bekommen mehr Informationen über Umwelt- und Naturschutz.
  6. Sie können sich in Ihrer Sektion für alle Spielarten des Bergsports ausbilden lassen.
  7. Sie haben den höchsten Sicherheitsstandard durch entsprechende Ausbildung und führende Forschung.
  8. Sie bekommen sechsmal jährlich kostenlos die Mitgliederzeitschrift, das attraktive Bergsteigermagazin „DAV PANORAMA“.
  9. Sie bekommen zusätzlich das kostenlose Mitteilungsblatt bzw. Veranstaltungsprogramm Ihrer Sektion.
  10. Sie genießen kostenlosen oder vergünstigten Zugang zu Kletteranlagen der Sektionen.
  11. Sie haben kostenlosen bzw. vergünstigten Zugriff auf Führer, Karten und Literatur über die Bücherei Ihrer Sektion bzw. die hervorragende Bibliothek des DAV oder die DAV Life Alpin GmbH in München.
  12. Sie können vergünstigt an Sektionsveranstaltungen teilnehmen, haben Zugang zu einem attraktiven Tourenangebot und die Gesellschaft Gleichgesinnter.

Aufnahmeantrag

Mitgliedsausweise sind immer bis Ende Februar den Folgejahres gültig!

Der Versand der Alpenvereins-Mitgliedsausweise erfolgt jedes Jahr bis Ende Februar eines Jahres. Die Mitgliedsausweise des Vorjahres haben immer eine uneingeschränkte Gültigkeit bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Quelle: DAV Handbuch November 2010

Jahresbeiträge gültig ab 01.01.2022

Kategorie Voraussetzung* Jahresbeitrag Aufnahmegebühr**
A-Mitglied Erwachsene ab 25 Jahre 96,00 EUR 23,00 EUR
B-Mitglied Ehepartner/Lebenspartner 48,00 EUR 15,00 EUR
B-Mitglied Mitglied der Bergwacht (auf Antrag, jährlicher Nachweis erforderlich) 48,00 EUR 15,00 EUR
B-Mitglied Senior – ab 70 Jahre (auf einmaligen Antrag möglich) 48,00 EUR 23,00 EUR
C-Mitglied Gastmitgliedschaft für andere Sektionen 30,00 EUR
D-Mitglied Junior ab 18 Jahre 42,00 EUR 10,00 EUR
K/J-Mitglied Kinder und Jugendliche 42,00 EUR 10,00 EUR
Familien-
beitrag
Familien sowie allein erziehende Vollmitglieder und deren minderjährigen Kinder 144,00 EUR 38,00 EUR

*   Maßgebend ist immer das Alter am 01.01. eines Jahres.
** Entfällt bei direktem Sektionswechsel

*** Im Eintrittsjahr werden bei Eintritt im 1. Quartal 100%, im 2. Quartal 75%, im 3. Quartal 50% und im 4. Quartal 25% des Jahresbeitrags erhoben.

Beitragserhöhung
Aufgrund der Erhöhung der Beitragsabgabe durch den Bundesverband in München und eine Erhöhung der Abgaben an den Landessportbund haben die Mitglieder in unserer Jahreshauptversammlung am 5. Oktober 2021 eine Beitragserhöhung beschlossen.

Umstufung der Beitragskategorien zum 1. Januar 2022

Zum neuen Vereinsjahr 2022 erfolgt wieder eine automatische Umstufung aufgrund erreichten Alters in eine neue Beitragskategorie.

So werden folgende Jahrgänge in die nächst höhere Beitragskategorie umgestuft:

Jahrgang 1996 Einstufung in Kategorie „A“ – (Erwachsene)

Jahrgang 2003 Einstufung in Kategorie „D“ – (Junior)

Antrag auf B-Mitgliedschaft

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können bis zum 15. Oktober 2021 einen einmaligen Antrag auf Senior-Mitgliedschaft (Kategorie „B“) stellen. Anträge nach diesem Termin können für das neue Vereinsjahr 2022 nicht mehr berücksichtigt werden – eine Berücksichtigung erfolgt dann für das Jahr 2023.

Aufnahmeantrag

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    Neue Regelungen im ASS und RSF bzgl. Reisewarnung und Pandemie

    Versicherungsschutz: Alpiner Sicherheits Service (ASS) und Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)

    Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der
    Würzburger Versicherung

    A. Ausschluss wegen Reisewarnung aufgrund Corona:

    Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine
    Reisewarnung ausgesprochen hat.
    Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte
    erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des
    Auswärtigen Amtes und des RKI!
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreichnode/oesterreichsicherheit/210962
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    1. ASS
    Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten,
    dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.
    Aus Kulanz verzichtet die Würzburger bei Leistungsfällen in den Ländern, die dem europäischen
    Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021 auf den
    Ausschluss der Reisewarnung, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom
    Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind
    Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert
    sind. Ansonsten gilt der Ausschluss in ASS AVB Ziffer 3.6.

    Aus Kulanz erstattet die Würzburger auch die Bergungskosten in den Fällen, dass ein Mitglied des
    Deutschen Alpenvereins, der/die in seinem/ihrem Heimatland Alpinsport betreibt, einen Unfall
    erleidet oder in Bergnot gerät, auch wenn für dieses Land seitens des Deutschen Auswärtigen
    Amtes eine Reisewarnung wegen Corona besteht (z.B. wenn ein Tscheche in Tschechien
    Bergsport betreibt und Mitglied im DAV ist, werden die Bergungskosten erstattet, nicht aber die
    Heilbehandlungskosten aufgrund eines Unfalls beim Alpinsport). Im Übrigen gelten die
    Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.

    2. RSF + Expeditionsschutz
    Zudem verzichtet die Würzburger-Versicherung auch im RSF und im ExpS auf den Ausschluss
    wegen Reisewarnung in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR)
    inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021, sofern die Reisewarnung ausschließlich
    Corona betrifft. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise
    als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.

    B. Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona:

    1. ASS
    Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben
    oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen.
    Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.
    Aus Kulanz verzichtet die Würzburger Versicherung auf den Pandemie-Ausschluss, was Corona
    angeht. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.

    2. RSF + Expeditionsschutz
    Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf
    den Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil
    Ziffer 6.1 bzw. 5.1).

    C. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im
    Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im
    Schadensfall auch überprüft.

    D. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

    https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherungsporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html

    https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/auslandsreisekrankenversicherung-auslandversicherung-krankenversicherung-akv_aid_11233.html

    In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei
    Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

    Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:
    https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375

    Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
    Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
    Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
    Telefon: 0 81 04 / 89 16 – 0
    Telefax: 0 81 04 / 89 17 – 35
    Internet: www.bernhard-assekuranz.com
    e-mail: service@bernhard-assekuranz.com