Mitgliedschaft
- Sie unterstützen den Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
- Sie haben Versicherungsschutz, falls Ihnen beim Bergsport etwas zustößt, und der ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
- Sie können auf über 2.000 Hütten in den Alpen viel billiger übernachten.
- Sie genießen auf den Hütten eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe, günstiges Bergsteigeressen, Teewasser und kostenlosen Zugang zum selbstversorgerbereich bzw. exklusive Zugangsberechtigung zu vielen Selbstversorgerhütten.
- Sie bekommen mehr Informationen über Umwelt- und Naturschutz.
- Sie können sich in Ihrer Sektion für alle Spielarten des Bergsports ausbilden lassen.
- Sie haben den höchsten Sicherheitsstandard durch entsprechende Ausbildung und führende Forschung.
- Sie bekommen sechsmal jährlich kostenlos die Mitgliederzeitschrift, das attraktive Bergsteigermagazin „DAV PANORAMA“.
- Sie bekommen zusätzlich das kostenlose Mitteilungsblatt bzw. Veranstaltungsprogramm Ihrer Sektion.
- Sie genießen kostenlosen oder vergünstigten Zugang zu Kletteranlagen der Sektionen.
- Sie haben kostenlosen bzw. vergünstigten Zugriff auf Führer, Karten und Literatur über die Bücherei Ihrer Sektion bzw. die hervorragende Bibliothek des DAV oder die DAV Life Alpin GmbH in München.
- Sie können vergünstigt an Sektionsveranstaltungen teilnehmen, haben Zugang zu einem attraktiven Tourenangebot und die Gesellschaft Gleichgesinnter.
Mitgliedsausweise sind immer bis Ende Februar den Folgejahres gültig!
Der Versand der Alpenvereins-Mitgliedsausweise erfolgt jedes Jahr bis Ende Februar eines Jahres. Die Mitgliedsausweise des Vorjahres haben immer eine uneingeschränkte Gültigkeit bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Quelle: DAV Handbuch November 2010
Jahresbeiträge gültig ab 01.01.2022
Kategorie | Voraussetzung* | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr** |
A-Mitglied | Erwachsene ab 25 Jahre | 96,00 EUR | 23,00 EUR |
B-Mitglied | Ehepartner/Lebenspartner | 48,00 EUR | 15,00 EUR |
B-Mitglied | Mitglied der Bergwacht (auf Antrag, jährlicher Nachweis erforderlich) | 48,00 EUR | 15,00 EUR |
B-Mitglied | Senior – ab 70 Jahre (auf einmaligen Antrag möglich) | 48,00 EUR | 23,00 EUR |
C-Mitglied | Gastmitgliedschaft für andere Sektionen | 30,00 EUR | – |
D-Mitglied | Junior ab 18 Jahre | 42,00 EUR | 10,00 EUR |
K/J-Mitglied | Kinder und Jugendliche | 42,00 EUR | 10,00 EUR |
Familien- beitrag |
Familien sowie allein erziehende Vollmitglieder und deren minderjährigen Kinder | 144,00 EUR | 38,00 EUR |
* Maßgebend ist immer das Alter am 01.01. eines Jahres.
** Entfällt bei direktem Sektionswechsel
*** Im Eintrittsjahr werden bei Eintritt im 1. Quartal 100%, im 2. Quartal 75%, im 3. Quartal 50% und im 4. Quartal 25% des Jahresbeitrags erhoben.
Beitragserhöhung
Aufgrund der Erhöhung der Beitragsabgabe durch den Bundesverband in München und eine Erhöhung der Abgaben an den Landessportbund haben die Mitglieder in unserer Jahreshauptversammlung am 5. Oktober 2021 eine Beitragserhöhung beschlossen.
Umstufung der Beitragskategorien zum 1. Januar 2022
Zum neuen Vereinsjahr 2022 erfolgt wieder eine automatische Umstufung aufgrund erreichten Alters in eine neue Beitragskategorie.
So werden folgende Jahrgänge in die nächst höhere Beitragskategorie umgestuft:
Jahrgang 1996 Einstufung in Kategorie „A“ – (Erwachsene)
Jahrgang 2003 Einstufung in Kategorie „D“ – (Junior)
Antrag auf B-Mitgliedschaft
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können bis zum 15. Oktober 2021 einen einmaligen Antrag auf Senior-Mitgliedschaft (Kategorie „B“) stellen. Anträge nach diesem Termin können für das neue Vereinsjahr 2022 nicht mehr berücksichtigt werden – eine Berücksichtigung erfolgt dann für das Jahr 2023.
AufnahmeantragNeue Regelungen im ASS und RSF bzgl. Reisewarnung und Pandemie
Versicherungsschutz: Alpiner Sicherheits Service (ASS) und Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)
Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der
Würzburger Versicherung
A. Ausschluss wegen Reisewarnung aufgrund Corona:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine
Reisewarnung ausgesprochen hat.
Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte
erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des
Auswärtigen Amtes und des RKI!
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreichnode/oesterreichsicherheit/210962
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
1. ASS
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten,
dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger bei Leistungsfällen in den Ländern, die dem europäischen
Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021 auf den
Ausschluss der Reisewarnung, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom
Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind
Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert
sind. Ansonsten gilt der Ausschluss in ASS AVB Ziffer 3.6.
Aus Kulanz erstattet die Würzburger auch die Bergungskosten in den Fällen, dass ein Mitglied des
Deutschen Alpenvereins, der/die in seinem/ihrem Heimatland Alpinsport betreibt, einen Unfall
erleidet oder in Bergnot gerät, auch wenn für dieses Land seitens des Deutschen Auswärtigen
Amtes eine Reisewarnung wegen Corona besteht (z.B. wenn ein Tscheche in Tschechien
Bergsport betreibt und Mitglied im DAV ist, werden die Bergungskosten erstattet, nicht aber die
Heilbehandlungskosten aufgrund eines Unfalls beim Alpinsport). Im Übrigen gelten die
Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
2. RSF + Expeditionsschutz
Zudem verzichtet die Würzburger-Versicherung auch im RSF und im ExpS auf den Ausschluss
wegen Reisewarnung in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR)
inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021, sofern die Reisewarnung ausschließlich
Corona betrifft. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise
als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.
B. Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona:
1. ASS
Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben
oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen.
Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger Versicherung auf den Pandemie-Ausschluss, was Corona
angeht. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
2. RSF + Expeditionsschutz
Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf
den Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil
Ziffer 6.1 bzw. 5.1).
C. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im
Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im
Schadensfall auch überprüft.
D. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:
In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei
Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:
https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 – 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 – 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com